Lizenzbedingungen |
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Prüfen Sie die folgenden Bedingungen bitte sorgfältig, bevor Sie das Softwareprodukt installieren. Mit dem Kauf des Softwareproduktes, spätestens jedoch mit deren Installation, erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Falls Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein sollten, senden sie die Software einschließlich Handbuch innerhalb von 14 Tagen ausgehend vom Datum der Rechnung zurück. Der Kaufpreis kann nur bei innerhalb des angegebenen Zeitraumes erfolgter Rückgabe erstattet werden. I. PräambelGegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm (nachfolgend "SOFTWAREPRODUKT" genannt).Der LIZENZGEBER macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzeranleitung fehlerfrei arbeitet. Das SOFTWAREPRODUKT einschließlich aller Inhalte wie Bilder, Grafiken, Text und Beispielapplikationen ist und bleibt Eigentum des LIZENZGEBERS und ist durch das Urheberrecht geschützt. Der LIZENZGEBER ist bereit, dem LIZENZNEHMER gegen eine entsprechende Lizenzgebühr die in diesem Vertrag definierten Nutzungsrechte einzuräumen. Dieser Lizenzvertrag wird zwischen LIZENZNEHMER und dem LIZENZGEBER mit der Entgegennahme des SOFTWAREPRODUKTES durch den LIZENZNEHMER geschlossen. II. Begriffe
LIZENZGEBER Tani GmbH, Freiligrathstraße 12, D-90482 Nürnberg, HRB: Amtsgericht Nürnberg 29562 USt-Id: DE289906852
LIZENZNEHMER natürliche oder juristische Person, die diese Lizenz für die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTES erwerben.
DRITTE sonstige natürliche oder juristische Personen. III. Umfang
IV. Beschränkte GewährleistungDie Datenträger, auf welchen das SOFTWAREPRODUKT geliefert wurde, sind frei von Material- und Herstellungsfehlern bei normalem Gebrauch während eines Zeitraumes von 6 Monaten ab Lieferdatum. Nach dem Ermessen des LIZENZGEBERS sind die Datenträger virusfrei. Sollten sich dennoch versteckte Viren eingeschlichen haben, übernimmt der LIZENZGEBER keine Haftung für eventuell entstehende Folgeschäden.
V. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG1. Der LIZENZGEBER haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des LIZENZGEBERS verursacht worden ist. 2. Eine Haftung wegen eventuell vom LIZENZGEBER zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von Zusicherungen seitens des LIZENZGEBERS umfasst sind, ist ausgeschlossen. 3. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird nicht gehaftet. 4. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, mit dessen möglichen Eintritt der LIZENZGEBER bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen hatte. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr), unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechts, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt. VI. Gültigkeit und Beendigung1. Die dem LIZENZNEHMER gewährte Lizenz ist solange gültig, bis sie durch ihn oder den LIZENZGEBER beendet wird. 2. Der LIZENZNEHMER kann die Lizenz jederzeit dadurch beenden, dass er das SOFTWAREPRODUKT einschließlich der Archivkopie und aller zugehörigen Dokumentationen an den LIZENZGEBER zurückgibt. Ist die Rückgabe nicht Folge eines Gewährleistungsanspruchs, erfolgt keine Erstattung der Lizenzgebühr. 3. Der LIZENZGEBER kann dem LIZENZNEHMER fristlos die Lizenz entziehen, wenn seitens des LIZENZNEHMERS ein Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag vorliegt. In diesem Fall ist der LIZENZGEBER berechtigt, alle gesetzlich vorgesehenen Rechte in Bezug auf Strafverfolgung und Schadensersatz durchzusetzen. 4. Der LIZENZNEHMER beendet die Lizenz durch Wiederverkauf an einen DRITTEN, gemäß III. Absatz 1. VII. Geltendes Recht1. Bezüglich des anwendbaren Rechtes unterliegt die vorliegende Lizenz dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ausschließlich der Rechtsprechung deutscher Gerichte. 2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten Nürnberg, der LIZENZGEBER ist jedoch berechtigt, den LIZENZNEHMER an seinem Sitz zu verklagen. 3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg.
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