Allgemeine Bedingungen zur Überlassung von Tani-Software für Automatisierungszwecke
Achtung: Die Ihnen zur Verfügung gestellte Tani-Software ist urheberrechtlich geschützt. Die nachstehenden Bedingungen sind zwischen Ihnen als Software-Anwender und der Fa. Tani GmbH, 90482 Nürnberg, Deutschland, rechtsverbindlich vereinbart, sobald Sie die gelieferte Tani-Software erstmalig in Benutzung nehmen. Falls Sie den nachstehenden Bedingungen nicht zustimmen, geben Sie bitte die gelieferte Tani-Software unbenutzt und unverzüglich zurück. Bereits gezahlte Nutzungsgebühren werden erstattet.
§ 1 Umfang der Nutzungsrechte
- Der Anwender erhält die in der Auftragsbestätigung/dem Lieferschein genannte Tani-Software auf dem dort genannten Datenträger.
- Der Anwender zahlt dafür die vereinbarten Nutzungsgebühren. Die Software wird nicht verkauft, sondern im Umfang der nachstehenden Nutzungsrechte zur Nutzung überlassen (lizenziert).
- Die Weitergabe der Software an Dritte ist nicht gestattet.
§ 2 Umfang der Nutzungsrechte
- Der Anwender erhält je nach Vertrag entweder eine zeitlich unbegrenzte, einfache und nicht übertragbare Nutzungslizenz an der gelieferten Tani-Software. Oder es ist ein Start und Endedatum der Lizenz festgelegt. Oder eine Software nutzt Creditpunkte für spezielle Funktionen.
- Standardsoftware kann kopiergeschützt sein. Je nach Vertrag bieten wir Hardware Donglelizenzen oder Software Freischaltungen. Letztere nutzen die MAC Adresse des Systems als Referenz.
Tani bietet auch Lizenzserver an. Diese Lizenzserver benötigen immer einen Dongle. EIn Lizenzserver kann viele unterschiedliche Lizenzen und viele Male eine bestimmte Lizenz bereithalten. Mehrere Systeme nutzen einen Lizenzserver gemeinsam. Wird eine Software über die Bestellnummer an einen Lizenzserver angebunden so wird von dort die passende Lizenz geholt. Alle drei Minuten wird die Lizenz am Lizenzserver bestätigt.
Lizenzserver werden aus Sicherheitsgründen redundant betrieben."); - Bei kundenspeziellen Anpassungen gilt der entsprechende Vertrag.
- "Der Anwender kann von der Tani-Software Sicherungskopien anfertigen. Sofern in der Auftragsbestätigung/dem Lieferschein die Nutzungsrechte nicht auf eine Einzelplatznutzung beschränkt sind, darf der Anwender die Tani-Software für die Zwecke des eigenen Betriebes vervielfältigen (Firmenlizenz für Mehrplatznutzung).
- Es ist nicht gestattet, die gelieferte Tani-Software zu verändern, zu modifizieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder andere Verfahren des Reverse-Engineering anzuwenden oder diese Aufgaben Dritten zu überlassen, es sei denn es ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt.
§ 3 Gewährleistung
- Es gilt als vereinbart und der Anwender erkennt an, das es nach demaktuellen Stand des Wissens und der Technik nicht möglich ist, Softwareso zu erstellen, das sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfreiarbeitet. Tani gewährleistet daher die Fehlerfreiheit der zur Verfügunggestellten Software nur für solche Fehler, die den bestimmungsgemäßenGebrauch der Software in Verbindung mit Tani-Hardware-Produktengrundsätzlich in Frage stellen. Weitergehende Gewährleistungen sindausgeschlossen.
- Der Anwender hat die zur Verfügung gestellte Tani-Software unverzüglich zu untersuchen, ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit festzustellen und alle anfänglichen oder später auftretenden Fehler detailliert zu rügen derart, das der Fehler von Tani reproduzierbar ist.
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